Mitglied werden
Jeder Verein lebt von einer Vielzahl möglichst aktiver Mitglieder, so auch wir. Natürlich wissen wir, wie begrenzt heutzutage finanzielle und zeitliche Ressourcen sind, daher wird von keinem Vereinsmitglied außer dem Mitgliedsbeitrag mehr verlangt, als er selbst bereit ist zu geben. Jeder kann sich nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten für die Vereinsziele einbringen, auch sporadisch.
Die Möglichkeit, Mitglied zu werden, ist detailliert in der Satzung geregelt, deren zuständiger Passus unten nochmals aufgeführt ist. Der Jahresbeitrag beträgt 15,00 € pro Jahr.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied im Verein können Personen vom 14. Lebensjahr an werden. Noch nicht volljährige Personen bedürfen zur Aufnahme der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Mitglieder im Verein können auch juristische Personen sein.
- Neben der aktiven Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit der passiven Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder erklären sich bereit, die Ziele des Vereins zu unterstützen.
- Mit Beitritt erklärt das Mitglied seine Bereitschaft, die Ziele des Vereins im Rahmen seiner Möglichkeiten nach Kräften zu unterstützen.
- Der Antrag auf Aufnahme hat schriftlich zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft wird beendet durch
- die schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärte Austrittsabsicht des Mitgliedes,
- Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied nachweislich gegen die
Interessen des Vereins und zu dessen Schaden handelt, z. B. Nichtzahlung des
Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung,
- Tod. - Die Mitgliedschaft berechtigt
- zur Teilnahme am Vereinsleben, insbesondere an der Ausübung der Rechte der
Mitgliederversammlung,
- bei Volljährigkeit zur Wahl in die Vereinsämter,
- auf Aufforderung vom Vorstand jederzeit Auskunft über alle die Vereinstätigkeit
betreffenden Fragen zu erhalten.
Ein entsprechendes Aufnahmeformular kann man über den untenstehenden Link herunterladen und ausdrucken. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bitte per Mail, Fax oder Post an den Verein zurücksenden - die Aufnahme wird dann nach der satzungsgemäßen Aufnahme per Vorstandsbeschluß bestätigt. VIELEN DANK IM VORAUS für Ihre willkommende Unterstützung!